Leistungen

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Klasse B78

Die Ausbildung und Prüfung zur Klasse B ausschließlich mit dem Automatikgetriebe.
Die Fahrerlaubnis erhältst du nur für Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe.

Klasse B197

Die Ausbildung zur Klasse B in der Kombination von Schalt- und Automatikgetriebe.
Du absolvierst während deiner Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten mit dem Schaltfahrzeug.
Nach einer erfolgreichen
15-minütigen Testfahrt  bescheinigen wir Dir die Schaltkompetenz.
Die übrige Ausbildung und die Prüfung fährst Du mit dem Automatikfahrzeug.
Die Fahrerlaubnis erhältst Du ohne Einschränkungen.

Fahrerschulung B196

Wenn Du mindestens 25 Jahre alt bist und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B bist, kannst Du hiermit deine Fahrerlaubnis für Deutschland um die Krafträder der Klasse A1 erweitern.
Die Ausbildung besteht aus 4 mal 90 Minuten klassenspezifischem Theorie-Unterricht sowie mindestens 5 mal 90 Minuten Praxis-Unterricht.

Fahrerschulung B96

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.

Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³oder einer anderen Antriebsform.

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Klasse A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Klasse A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.